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Die Entwicklung des Unterhaltsrechts: Abwertung der Familie und Risiken für betreuende Elternteile

28/12/2024

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Rechtsdienst des Vereins PIU
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In den letzten Jahren hat das Bundesgericht das Unterhaltsrecht durch mehrere Grundsatzentscheide grundlegend verändert. Diese Veränderungen, die formal als Fortschritte in Richtung Gleichstellung verkauft werden, haben jedoch weitreichende Konsequenzen – insbesondere für Familien, die nach traditionellen Modellen leben, und für Elternteile, die ihre berufliche Laufbahn zugunsten der Kinderbetreuung zurückstellen. Die aktuelle Rechtsprechung zeigt systematische Schwächen und schafft eine Dynamik, die das familiäre System entwertet und betreuende Elternteile in eine prekäre Lage bringt.


Von der Versorgerehe zur Eigenverantwortung


Früher galt eine Ehe als lebensprägend, wenn sie länger als zehn Jahre dauerte oder gemeinsame Kinder hervorgebracht hat. Diese Annahme führte zu einer gewissen Absicherung des Ehepartners, der sich primär um Haushalt und Kinder kümmerte. Mit der neuen Rechtsprechung wird dieser Schutz stark relativiert: Eine Ehe ist heute nur noch dann lebensprägend, wenn ein Elternteil nachweisen kann, dass die Ehe seine wirtschaftliche Selbstständigkeit nachhaltig beeinträchtigt hat. Die Beweislast liegt damit bei der Person, die Unterhalt beanspruchen möchte – ein schwieriger und oft demütigender Prozess, der mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist.


Die geteilte Obhut als Theorie, nicht als Praxis


Das Bundesgericht hat die geteilte Obhut formal zum Standard erklärt, doch in der Realität bleibt diese Regelung häufig einseitig. Wenn ein Elternteil die Verantwortung für die Kinder nicht teilen möchte, bleibt der andere Elternteil de facto allein – organisatorisch und finanziell. Während die Kosten für externe Kinderbetreuung oft anerkannt und aufgeteilt werden, wird die unbezahlte Eigenleistung der Betreuung kaum berücksichtigt und lediglich auf Sozialhilfeniveau abgegolten. Dies schafft eine Ungleichbehandlung, die besonders betreuende Elternteile wirtschaftlich stark benachteiligt.


Unlogische Anreize und die Abwertung der Eigenbetreuung


Ein Beispiel verdeutlicht die Inkohärenz des Systems: 


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